Loading AI tools
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Apothekenpersonal umfasst in Deutschland gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) das pharmazeutische und das nichtpharmazeutische Personal einer Apotheke.
Zum pharmazeutischen Personal gehören folgende Berufsgruppen:
Pharmazeutische Berufe in der DDR:
Pharmazeutische Aufgaben darf nur das pharmazeutische Personal durchführen. Nach § 3 ApBetrO sind dies ausschließlich folgende Tätigkeiten:
Die Durchführung pharmazeutischer Arbeiten bedarf grundsätzlich der Aufsicht eines Apothekers; ausgenommen sind hierbei jedoch Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure, die „unter Verantwortung“ (Zitat) eines Apothekers weitgehend selbständig arbeiten dürfen. Auch PTAs dürfen unter Aufsicht eines Apothekers Arzneimittel abgeben (im Gegensatz zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKAs); s. u.).
Nichtpharmazeutisches Personal sind alle anderen in der Apotheke Beschäftigten, also vor allem
Bei pharmazeutischen Aufgaben darf nichtpharmazeutisches Personal nur begrenzt hinzugezogen werden. Zu diesen wenigen erlaubten Tätigkeiten zählen unter anderem
Die ApBetrO regelt ebenfalls die Position des Apothekenleiters, welcher ein approbierter Apotheker sein muss. Dieser darf grundsätzlich
vertreten werden (→ Stellvertretung (Deutschland)). Die Vertretung darf am Stück oder auch in mehreren Zeitintervallen erfolgen.[3] Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure dürfen allerdings nur dann als Vertreter tätig werden, wenn
Die Berufserfahrung (2.) gilt nur als erbracht, wenn die Tätigkeit während dieser Zeit hauptberuflich ausgeübt wurde, meint hier: mit einem zeitlichen Umfang von mehr als der Hälfte der tariflich vorgegebenen Wochenarbeitszeit innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antritt der Vertretung.[3]
Um zeitweilige Vertretungsbedarfe abdecken zu können, arbeiten Apotheker, PTAs oder PKAs ohne Leitungsfunktion oft auf freiberuflicher Basis. Solche Vertretungsdienstleistungen werden durch verschiedene Anbieter vermittelt.
Apothekenleiter a) einer Hauptapotheke von einer oder mehreren Filialapotheken („Erlaubnisträger“) oder b) von einer krankenhausversorgenden Apotheke dürfen sich dagegen ausschließlich von einem anderen approbierten Apotheker vertreten lassen.[3][1]
Eine Vertretung in der Apothekenleitung durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure ist – außer bei lediglich stundenweiser Vertretung – der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese kann Nachweise darüber verlangen, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt.[3]
Neben der Qualifikation bezüglich der Berufsausbildung regelt die ApBetrO auch andere grundsätzliche Anforderungen an das in der Apotheke beschäftigte Personal. So darf ein Mitarbeiter beispielsweise nur so eingesetzt werden, wie es seinen jeweiligen Fertigkeiten und Kenntnissen entspricht. Des Weiteren muss er über Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften verfügen, und alle Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein.
Im Übrigen muss in jeder Apotheke (egal, ob es sich um eine öffentliche oder um eine Krankenhausapotheke handelt) so viel Personal beschäftigt werden, „wie erforderlich“.
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.
Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.