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Anscheinswaffe

waffenrechtlicher Begriff Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Anscheinswaffe
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Anscheinswaffe ist – im Gegensatz zum strafrechtlichen Begriff der Scheinwaffe – ein in Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) legaldefinierter Begriff aus dem deutschen Waffenrecht, mit welchem Gegenstände bezeichnet werden, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen und daher nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

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Beispiel für Anscheinswaffen: Softairwaffen als Replikate echter Feuerwaffen
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Deutschland

Zusammenfassung
Kontext

Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG sind Anscheinswaffen „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden“.[1] Hierzu zählen auch Nachbildungen von solchen Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Ausgenommen sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.[2]

Nach § 42a Abs.1 Nr.1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Unter den Begriff der „Anscheinswaffe“ fallen Modellwaffen, zum Teil auch Softair- und Spielzeugwaffen. Damit bewirkt das Waffengesetz ein Verbot des Airsoft-Spiels außerhalb befriedeten Besitztums.

Zweck der dem verwaltungsrechtlichen Gebiet des Polizei- und Ordnungsrecht zuzuordnenden Regelung ist es, die von Anscheinswaffen auf dritte Personen ausgehende erscheinende Bedrohung zu verhindern und so die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Zudem soll ein potentieller daraus resultierender Missbrauch von Anscheinswaffen verhindert werden, zum Beispiel bei einem Überfall mit einer falschen Pistole. Wird eine Anscheinswaffe dergestalt eingesetzt, wird sie hierdurch regelmäßig die Voraussetzungen des Begriffs der Scheinwaffe im Sinne des Strafrechts erfüllen: Dies erfordert, dass der Täter das Objekt zur Täuschung und Bedrohung eines Opfers dergestalt verwendet, dass das Opfer einen etwaigen Widerstand gegen den Täter aufgibt.

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Großbritannien

In Großbritannien wurde in einem 2006 verabschiedeten Gesetz (Violent Crime Reduction Act 2006) die Herstellung, die Einfuhr und der Besitz von Anscheinswaffen verboten. Diese Waffen werden in Großbritannien als Realistic Imitation Firearms (RIF) bezeichnet.[3]

Einzelnachweise

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