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deutscher Richter und Politiker, Landtagsabgeordneter Großherzogtum Hessen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Andreas Wilhelm Hesse (ab 1853: von Hesse) (* 10. Dezember 1793 in Darmstadt; † 21. März 1868 ebenda) war ein hessischer Richter und Politiker und Abgeordneter der 1. und 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen.
Andreas Hesse war der Sohn des fürstlichen Hofkammersekretärs Andreas Heinrich Ernst Hesse (1754–1795) und dessen Frau Albertine Margarethe geborene Dietz (1769–1826).
Er heiratete am 10. Mai 1822 in erster Ehe Friederike Philippine Auguste geborene Schwaner (1802–1842). Das Paar hatte mehrere Kinder:
Er heiratete am 19. August 1843 in zweiter Ehe Anna Maria geborene Langen, die Schwester von Friedrich Theodor Langen.
Hesse studierte an der Universität Gießen Rechtswissenschaften, schloss das Studium mit der Promotion zur Dr. jur. ab und wurde Hofgerichtsadvokat am Hofgericht Darmstadt. 1821 wurde er Assessor am Stadtgericht Darmstadt und 1830 Hofgerichtsrat in Darmstadt. 1836 wurde er Rat am Ober-Appellations- und Kassationsgericht, wo er 1855 Direktor und 1857 Präsident wurde und bis zu seinem Tod blieb. 1842 wurde er zusätzlich Ergänzungsrichter des Oberkriegsgerichtes. Am 11. Juni 1853 wurde er in den Adelsstand erhoben. 1854 erhielt er den Titel eines Geheimrats.
1835 bis 1849 wurde Hesse für den Wahlbezirk Starkenburg 11/Umstadt in die Zweite Kammer der Landstände gewählt. 1846 bis 1849 war er Präsident der Kammer. 1848 war er Mitglied des Vorparlaments.[2] 1850 wurde er Mitglied im Erfurter Staatenhaus. 1851 wurde er vom Großherzog zum lebenslangen Mitglied der ersten hessischen Kammer ernannt. Er vertrat liberal/konservative Positionen.
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