Das Amtsgericht Guhrau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Guhrau.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Guhrau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Glogau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Guhrau.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Guhrau ohne den Teil, der dem Amtsgericht Herrnstadt zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. In Tschimau wurden Gerichtstage abgehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Guhrau.

Einzelnachweise

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