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unangenehme, dunkle, peinliche oder skandalöse Angelegenheit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wort Affäre (seltener Affaire, von französisch affaire, „Angelegenheit“) wird im Deutschen in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Zum einen bezeichnet es einen öffentlichen Skandal, also verwerfliche Machenschaften beziehungsweise Versagen größeren Ausmaßes in Politik, Verwaltung, Wirtschaft oder Medien,[1] zum anderen ein Liebesabenteuer.[2][3] Bis ins späte 19. Jahrhundert nannte man zudem eine improvisierte Schlacht oder ein Gefecht Affaire.[4]
Das Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen affaire entlehnt, einer Zusammenrückung aus (avoir) à faire („zu tun (haben)“).[5] Daher stammt auch die heute im Deutschen seltene Schreibung Affaire. Die Redensart „sich aus der Affäre ziehen“ gibt das französische „se tirer d’affaire“ wieder.[5] Die Wortbedeutung war zunächst nur „Angelegenheit“, dann wurde Affäre ein Euphemismus für „Liebschaft“ oder Sexbeziehung, besonders für solche, die als skandalträchtig empfunden wurden.[5] Heute wird Affäre vorwiegend zur Benennung einer skandalösen Angelegenheit in Politik und/oder Wirtschaft gebraucht.[5]
Affäre findet sich – ebenso wie Skandal – als Wortbestandteil in zahlreichen Zusammensetzungen, die einzelne als unangebracht bis skandalös beurteilte Angelegenheiten kennzeichnen (vgl. Skandale und Affären oder Plagiatsaffäre).
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