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Amtsblatt des Heiligen Stuhles Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Acta Apostolicae Sedis (AAS, „Amtsblatt des Apostolischen Stuhls“) sind seit 1909 das Amtsblatt, also das amtliche Promulgations- und Publikationsorgan des Heiligen Stuhls. Deren Vorgänger war von 1869 bis 1908 das bis 1904 halbamtliche Blatt Acta Sanctae Sedis (ASS) („Amtsblatt des Heiligen Stuhles“). Die Acta werden vom Staatssekretariat herausgegeben.[2]
Acta Apostolicae Sedis. Commentarium Officiale | |
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Beschreibung | Amtsblatt |
Fachgebiet | Amtliche Veröffentlichungen des Papstes und der Kurie |
Sprache | Lateinisch |
Verlag | Libreria Editrice Vaticana (Vatikanstaat) |
Erstausgabe | 1909 |
Verkaufte Auflage | 245.000[1] Exemplare |
Herausgeber | Palazzo Apostolico – Città del Vaticano |
ISSN (Print) | 0001-5199 |
Am 29. September 1908 promulgierte Papst Pius X. feierlich mit einer Apostolischen Konstitution die Herausgabe der AAS und verfügte, dass alle päpstlichen Schriftstücke mit dem Abdruck in den ASS als amtlich und hinreichend promulgiert anzusehen seien.[3] Am 31. Dezember 1908 verfügte Kardinalstaatssekretär Rafael Merry del Val, dass fortan die amtlichen Veröffentlichungen des Apostolischen Stuhles nur noch in den AAS erscheinen und den Bischöfen nicht länger zugeschickt werden.[3] Damit wurden die Bischöfe weltweit verpflichtet, die AAS zu abonnieren. Allerdings kamen zunächst offenbar nicht alle Bischöfe dieser Verpflichtung nach.[3]
Seit Januar 1909 erscheinen in den AAS alle Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, meist in lateinischer Sprache. Das Blatt erscheint in der Regel monatlich.
In anderen Veröffentlichungen publizierte Dokumente besitzen Rechtskraft je nach ihrer Rechtsgrundlage. In den AAS promulgierte Gesetze oder Ausführungsbestimmungen haben generell universelle Geltung. Im Codex Iuris Canonici ist bestimmt:
„Allgemeine kirchliche Gesetze werden durch Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert, wenn nicht in einzelnen Fällen eine andere Promulgationsweise vorgeschrieben ist […]“[4]
Ein Teil der Kurienbehörden verfügt über eigene Publikationsorgane, in denen ihre Verlautbarungen veröffentlicht werden. Päpstliche Verlautbarungen fanden sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts häufig in kirchlichen Amtsblättern als Abdruck wieder, gegenwärtig stehen hier durch die Bischofskonferenzen gesonderte Publikationsreihen zur Verfügung.
Die Vatikanstadt betreffende Gesetze und Verordnungen werden seit 1929 als Supplemento per le leggi e disposizioni dello Stato della Citta del Vaticano veröffentlicht, wie etwa das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt von 2000.[5] Hier werden die einzelnen Einträge je Staatsoberhaupt im Allgemeinen durchnummeriert.[6]
in der Reihenfolge des Erscheinens
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