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Abwurfstange
das abgeworfene Geweih von Cerviden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Abwurfstange[1] oder Abwurf bezeichnet man in der Jägersprache das abgeworfene Geweih von Cerviden. Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück, werden die Abwurfstangen Passstangen genannt.[2] Der Abwurf ist Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es Zum Sammeln von Abwurfstangen […] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.[3] Das unerlaubte Sammeln erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 StGB). In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 Strafgesetzbuch (StGB).[4] In der Schweiz ist das Sammeln von Abwurfstangen, außer zu bestimmten Jahreszeiten in Wildschutzzonen, erlaubt.


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Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Weltbild-Verlag, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5.
Einzelnachweise
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