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vereinbarte Reduzierung militärischer Potenziale Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Abrüstung bezeichnet die einseitige (unilateral) oder – durch zwei (bilateral) oder mehrere Staaten (multilateral) – vereinbarte Reduzierung militärischer Potenziale (Soldaten, Waffensysteme). Ideales Fernziel wäre die völlige Abschaffung der militärischen Ressourcen, um damit die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung soll dadurch die Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4) der Charta der Vereinten Nationen fördern (Pflicht zu völliger Abrüstung besteht nicht). In einem weiteren unscharfen Sprachgebrauch beinhaltet Abrüstung auch die Rüstungskontrolle (arms control), die sich mit ihrem Bezug auf die Stabilität nuklearer Abschreckung jedoch wesentlich von der älteren Vorstellung der Abrüstung unterscheidet und nicht deren negative Sicht von Rüstung teilt.[1]
Bei den meisten so genannten Abrüstungsgesprächen ging und geht es allerdings weniger darum, bestehende Kapazitäten abzubauen, sondern eher um Rüstungskontrolle oder Rüstungsbeschränkung. Diese gegenseitige Kontrolle soll den Bau bestimmter Waffen wie z. B. nuklearer Mittelstreckenraketen verhindern.
Die Idee der Abrüstung entwickelte sich unter den Bedingungen der Abschreckungspolitik während des Kalten Krieges.[1] Reale Chancen zur Abrüstung ergaben sich insbesondere in der Endzeit des Kalten Krieges zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt. Vor dem Hintergrund von Demonstrationen mit mehreren hunderttausend Menschen für Abrüstung und gegen das Wettrüsten kam es zu einem der wenigen Beispiele für tatsächliche Abrüstung: dem INF-Vertrag von 1987, mit dem Mittelstreckenraketen durch die Sowjetunion und die USA bilateral abgeschafft wurden.
Als Problem im Zusammenhang mit Abrüstung werden häufig deren ökonomische Folgen gesehen. Staaten mit hoch entwickelter Rüstungsindustrie sind schwer zur Rüstungskonversion zu bewegen. Andererseits wird aufgrund eingesparter Rüstungsausgaben eine „Abrüstungs-“ oder „Friedensdividende“ erwartet.
Die internationale Friedensbewegung fordert seit den 1880er Jahren weltweite Abrüstung, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und ein effizientes Völkerrecht. Dieser Forderungskatalog ist seit 1917 (Papst Benedikt XV.) auch Bestandteil der katholischen Soziallehre.[2] Zwischen 1918 und 1933 gab es zahlreiche Aktivitäten (siehe hier); 1920 nahm der in Genf beheimatete Völkerbund seine Arbeit auf. Er gilt als indirekter, zeitgeschichtlicher Vorläufer der Vereinten Nationen (UNO). Ihm gehörten zu keiner Zeit alle Groß- und Mittelmächte dauerhaft an (so die USA nie; das Deutsche Reich (vom 8. September 1926 bis zum 14. Oktober 1933), Italien, die Sowjetunion (1934–1939) und Japan nur zeitweise).
Der Völkerbund hatte einen jahrelangen Konflikt mit dem Deutschen Reich: Nachdem das Reich die durch den Versailler Vertrag auferlegte Abrüstung durchgeführt hatte, weigerte es sich, vom Völkerbund geforderte weiter reichende Abrüstungsanstrengungen zu unternehmen. Das Deutsche Reich wollte, dass ihm seine Abrüstungsmaßnahmen aufgrund des Versailler Vertrages für die allgemeine Abrüstung angerechnet werden, was der Völkerbund aber ablehnte. Das Resultat dieses Konflikts war, dass die Abrüstung nicht fortgesetzt wurde. Einige Rüstungsanstrengungen in den 1920er Jahren machte das Deutsche Reich heimlich (siehe hier).
Nach 1945, im Kalten Krieg, wurden zahlreiche Stellvertreterkriege geführt.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung und brutaler Bürgerkriege werden Zweifel am Pazifismus laut, zugleich wächst die Akzeptanz für eine allmähliche Strukturänderung des Militärs in eine Art von Weltpolizei. Der Typus konventioneller Kriege zwischen Nationen tritt seit 1989 – in diesem Jahr fiel der Eiserne Vorhang, und der Kalte Krieg endete – deutlich seltener in Erscheinung.
in der Reihenfolge des Erscheinens
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