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Berichte im Fürstentum Ansbach Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die 16-Punkte-Berichte wurden im Fürstentum Ansbach auf Befehl vom 4. Januar 1608 für die jeweiligen ansbachischen Oberämter erstellt. Die sog. 16-Punkte-Berichte von 1608 dienten dazu, die Rechte und Gerechtsame festzustellen und vorhandene Streitpunkte mit Benachbarten aufzuzeigen, auf die man besonderes Augenmerk legen musste. Diese aufgrund eines standardisierten Fragenkatalogs (Ausschreiben des Markgrafen Joachim Ernst vom 4. Januar 1608) durch die ansbachischen Ämter formulierten Berichte dienten einer umfassenden Information über das Fürstentum, seine Organisation und Nachbarschaftsverhältnisse.[1]
Sie sollten Angaben zu folgenden 16 Punkten enthalten:
Da die Berichte nicht von allen Oberämtern vorgelegt wurden oder die vorgelegten Berichte unvollständig waren, wurde die Berichterstattung im Jahr 1681 wiederholt.[3] Im 16-Punkte-Bericht des Oberamtes Ansbach von 1681 fehlt die Auflistung der einzelnen Orte, sie findet sich jedoch im Salbuch des Oberamtes von 1684 in der Weise, wie man sie von den anderen 16-Punkte-Berichten kennt, so dass angenommen werden kann, dass die Angaben auf der Grundlage dieser Erhebung beruhen.[4]
Die 16-Punkte-Berichte wurden handschriftlich verfertigt und befinden sich heute im Staatsarchiv Nürnberg.
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