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deutsche Organisation (britische Besatzungszone) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Zonenbeirat (engl. Zonal Advisory Council, ZAC) war eine auf Anordnung der britischen Militärregierung gebildete beratende deutsche Körperschaft auf dem Gebiet der britischen Besatzungszone. Er wurde am 15. Februar 1946 gegründet und bestand formell bis zur Konstituierung von Bundestag und Bundesrat im Herbst 1949. Obwohl ohne eigene legislative oder exekutive Kompetenzen ausgestattet, erarbeitete der Zonenbeirat zahlreiche Empfehlungen zu verschiedenen Politikfeldern und war neben dem Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes und dem 1947 gebildeten Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein wichtiger Meilenstein beim Wiederaufbau parlamentarischer Strukturen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die Einsetzung des Zonenbeirates erfolgte durch Anweisung Nr. 12 der britischen Kontrollkommission vom 15. Februar 1946. Darin hieß es:
„Es wird ein Rat, bestehend aus deutschen politischen, Verwaltungs- und Sachgebietsvertretern gebildet – im weiteren der Zonenbeirat genannt –, um die Kontrollkommission in ihren Aufgaben zu unterstützen. Der Zonenbeirat wird eine beratende Körperschaft sein, ohne exekutive Vollmachten. Der Rat wird mindestens einmal im Monat zusammentreten und, wenn die Umstände es erfordern, auch häufiger, und wird seinen Sitz in Hamburg haben.“[1]
Der Zonenbeirat trat erstmals am 6. März 1946 in Hamburg zusammen und bestand anfangs aus Vertretern der ernannten Landes- und Provinzialregierungen, Parteien, Gewerkschaften und Genossenschaften sowie den Leitern der von der Militärregierung für verschiedene Sachgebiete gebildeten Zonenämter. Nach der Neubildung der Länder sowie den ersten Landtagswahlen wurde der Zonenbeirat im Juni 1947 umorganisiert und bestand fortan aus 37 Parteivertretern, die von den Landtagen entsprechend den jeweiligen Wahlergebnissen in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gewählt wurden.[2]
Bis zur Einsetzung des Parlamentarischen Rates im Sommer 1948 trat der Zonenbeirat zu insgesamt 22 Plenarsitzungen zusammen, darüber hinaus setzte er verschiedene Ausschüsse ein, z. B. für Recht und Verfassung, Wirtschaft, Ernährung, Sozialpolitik, Verkehr, Wohlfahrt (später aufgeteilt in Kriegsgefangenen- und Flüchtlingsausschuss), Kulturpolitik sowie Bau- und Wohnungswesen.[3] Der Vorsitz im Beirat wechselte anfangs vierteljährlich, später wurde die Amtszeit auf sechs Monate ausgeweitet.[4] Vorsitzende waren u. a. der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher und die späteren Bundesminister Robert Lehr (CDU) und Franz Blücher (FDP). Die Arbeit des Rates wurde von einem ständigen Sekretariat unter Leitung von Generalsekretär Gerhard Weisser unterstützt.
Der Beirat und seine Ausschüsse erarbeiteten zahlreiche Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen u. a. zur Neubildung der Länder, zur Währungs- und Bodenreform, zum Wiederaufbau der zerstörten Städte sowie zur Eingliederung von Heimatvertriebenen und Kriegsheimkehrern. Insbesondere die rechts- und verfassungspolitischen Vorarbeiten des Zonenbeirats gingen später in die Beratungen des Parlamentarischen Rates über das künftige Grundgesetz der Bundesrepublik ein.[5]
SPD:
CDU:
KPD:
FDP:
sowie alternierend ein Vertreter der „kleinen Länder“:[6] Theodor Tantzen/Oldenburg, Hubert Schlebusch/Braunschweig, Wilhelm Kaisen/Bremen[7] bzw. Heinrich Drake/Lippe-Detmold.
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