Zentrales Personenstandsregister
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Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein mit 1. November 2014 in Österreich eingeführtes öffentliches Register, in dem die Personenstandsbehörden allgemeine und besondere Personenstandsdaten in einem Informationsverbundsystem verarbeiten dürfen. Rechtsgrundlage ist § 44 Personenstandsgesetz.[1]
Die bis dahin in lokalen EDV-Anwendungen oder händisch geführten Personenstandsbücher eingetragenen Daten wurden in das ZPR übertragen, dessen technische Infrastruktur vom Innenministerium zur Verfügung gestellt wird. Der praktische Nutzen des ZPR besteht beispielsweise darin, dass von jeder Personenstandsbehörde sämtliche Daten einer Person abgefragt und Personenstandsurkunden ausgestellt werden können. Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wurde auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet, um unabhängig vom Wohnsitz einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen zu können.[2]