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Politikbereich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Wissenschaftspolitik ist ein Teilbereich der allgemeinen Politik und befasst sich mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Wissenschaft. Ein ähnlicher Begriff ist der der Forschungspolitik.[1]
Wissenschaftspolitik hat zwei wesentliche Komponenten: die Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses und die Forschung, insbesondere die Grundlagenforschung. Sie ist verzahnt mit der Forschungspolitik, welche sich mit Grundlagenforschung und angewandter Forschung befasst, und interagiert mit Bildungs- und Technologiepolitik. Die Begriffe und Aufgabenwahrnehmungen sind dabei nicht klar abgrenzbar, und Überlappungen zur Vernetzung und Erzielung von Synergien oft beabsichtigt. Wissenschaftspolitik wird teilweise auch über die Steuerpolitik (zum Beispiel Abschreibungen für Forschungsaufwendungen), die Infrastrukturpolitik und die staatliche Vergabepraxis ausgeübt.
Neben der wichtigen Frage der Finanzierung von Hochschulen und Universitäten sowie anderer Forschungseinrichtungen behandelt die Wissenschaftspolitik so unterschiedliche Themen wie
In Deutschland, Österreich und der Schweiz findet Wissenschaftspolitik sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene bzw. Kantonsebene statt. Zuständig für die Wissenschaftspolitik auf Bundesebene ist
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