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preußischer Verwaltungsbeamter Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Friedrich Wilhelm August Carl von Arnim (* 30. März 1814 in Brandenstein (Möckern); † 18. Oktober 1890 ebenda) war ein preußischer Verwaltungsjurist und Landrat.
Wilhelm von Arnim wurde als Sohn des Landrats Ludwig Heinrich Wilhelm von Arnim auf Brandenstein[1] geboren. Er studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und wurde 1834 Mitglied des Corps Borussia Bonn.[2] Nach dem Studium trat er in den Dienst des preußischen Staates. 1845/46 war er kommissarischer Landrat des Kreises Bernkastel, 1847/48 Landrat des Kreises Gummersbach, 1849 des Kreises Duisburg und 1849–1851 des Kreises Geldern. Zuletzt war er Oberregierungsrat. Er setzte nach dem Tod seines älteren Bruders den Familienstamm von Arnim-Brandenstein fort und lebte bis zu seinem Tod auf Brandenstein.
Verheiratet war v. Armin mit Emilie Freiin von der Heyden-Rhynsch. Aus der Ehe gingen zwei Töchter und ein Sohn hervor.
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