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Verträge zwischen dem Kaiserreich Frankreich und drei verbündeten süddeutschen Fürstentümern im Jahr 1805 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Reichsfürsten Landgewinne, insbesondere auf Kosten des Hauses Habsburg, sowie die Souveränität (= Unabhängigkeit von der Oberherrschaft des römisch-deutschen Kaisers) zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss des Waffenstillstands auf Schloss Austerlitz am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. auch die Brünner Abmachungen bestätigen.
Im „Vertrag von Brünn“ (10. Dezember 1805) sicherte der französische Kaiser Bayern die „erbliche Königswürde“ zu. Außerdem belohnte Napoléon Bonaparte Bayern für seine Waffenhilfe mit der Erweiterung seines Territoriums. So erhielt Bayern die Markgrafschaft Burgau, die „sieben Herrschaften“[1] in Vorarlberg, die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels, die (ehemals Montforter) Herrschaften Tettnang und Argen am Bodensee, die Reichsstädte Augsburg und Lindau, die Reste der Hochstifte Eichstätt und Passau zugesprochen.[2]
Baden wurde durch seinen „Vertrag von Brünn“ (12. Dezember 1805) Gebiete des vorderösterreichischen Breisgaus mit der Stadt Freiburg zugesprochen, ebenso die Herrschaft Heitersheim, die Landvogtei Ortenau, die Stadt Konstanz und noch einige andere Landstücke am Bodensee sowie reichsritterschaftliche Territorien, wohingegen Kehl an Frankreich abzutreten war.
Württemberg erhielt in seinem „Vertrag von Brünn“ (11. Dezember 1805) jene Territorien von Schwäbisch-Österreich zugesprochen, die nicht an Bayern oder Baden fielen. Dazu gehören die Grafschaft Hohenberg, die Landgrafschaft Nellenburg, die Landvogtei Schwaben, Ehingen an der Donau, die sogenannten „fünf Donaustädte“ (Mengen, Munderkingen, Riedlingen, Saulgau – bis auf Waldsee); es erhielt ferner Besitzungen der geistlichen Ritterorden Deutscher Orden und Johanniterorden und auch die Souveränität über reichsritterschaftliche Territorien.[3]
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