Verpflichtungsermächtigung
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Verpflichtungsermächtigung (Abk. VE), in der Schweiz auch Verpflichtungskredit[1] genannt (englisch commitment appropriations (CA), französisch crédits d'engagement (CE)) ist ein Rechtsbegriff aus dem Haushaltsrecht (Deutschland: § 38 BHO), der die im Haushaltsplan ausgesprochene Ermächtigung enthält, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren einzugehen.