Variante (Produkt)
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Die DIN 199-1:2002-03 Begriffe der Technischen Dokumentation beschreibt Variante (englisch variant) als „Gegenstände ähnlicher Form und/oder Funktion mit einem in der Regel hohen Anteil identischer Gruppen oder Teile“.
REFA unterscheidet drei Arten von Varianten, die in Erzeugnissen vorkommen können:[1]
- Muss-Variante: Dabei tritt die Variante an die Stelle einer anderen Ausführung. Es handelt sich dabei um eine Änderung der Grundausführung, die für die Funktion des Erzeugnisses notwendig ist. Der Kunde muss unter diesen Varianten eine wählen.
- Kann-Variante: Eine solche Variante erweitert die Grundausführung des Produktes, ist für dessen Funktion aber nicht zwingend erforderlich. Meist kann der Kunde hier verschiedene Varianten unabhängig wählen.
- Bedarfsermittlungs-Variante oder dispositive Variante: Das kann zum Beispiel ein Fremdteil gleicher Funktion sein, welches anstelle des Eigenteils verwendet wird. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Herstellers. Der Kunde erfährt davon in der Regel nichts. Die Unterscheidung erfolgt aufgrund der anderen Disposition für das Teil und damit auch der anderen Bedarfsermittlung.
Varianten entstehen zumeist, wenn auf Kundenwünsche eingegangen wird. Dies ist in zunehmendem Maße der Fall, wenn ein Markt wegen vorhandener Überkapazitäten zu einem Käufermarkt wird. Eine hohe Variantenvielfalt zieht höhere Bestände, höhere Entwicklungskosten, ein Anwachsen administrativer Unternehmensstrukturen nach sich. Sie führt zu kleineren Losgrößen und damit zu tendenziell höheren Stückkosten. Da ein Anwachsen der Variantenvielfalt in der jetzigen Zeit unvermeidlich ist, versucht man die nachteiligen Folgen durch Variantenmanagement einzudämmen.[2]