Universitäten und gleichgestellte Hochschulen
Überblick über die Universitäten und gleichgestellte Hochschulen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Universitäten und gleichgestellte Hochschulen besitzen das Promotionsrecht.[1] In der Bundesrepublik Deutschland zählen hierzu die folgenden Hochschultypen:
- Universitäten,
- Gesamthochschulen,
- Medizinische Hochschulen,
- Pädagogische Hochschulen,
- Technische Hochschulen mit Universitätsstatus.
Kunst- und Musikhochschulen nehmen eine Sonderstellung ein, da einige ein eingeschränktes Promotionsrecht im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich besitzen, andere nicht. Ebenso haben ein Teil der theologischen Hochschulen (z. B. die Philosophisch-Theologische Hochschule in Vallendar mit universitären Studiengängen) sowie vereinzelt Wirtschafts- oder Handelshochschulen ein Promotionsrecht.
Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) besitzen zumeist kein eigenes Promotionsrecht, bilden allerdings – wie Universitäten – in Bachelor- und Master-Studiengängen aus. Absolventen von Masterstudiengängen sind promotionsberechtigt an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit Promotionsrecht.[2][3] Professoren an Fachhochschulen können in vielen bundesdeutschen Ländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren wirken.[4] Seit den 2010er-Jahren wird das Promotionsrecht auch an einzelne Fachhochschulen oder Verbünde von Fachhochschulen verliehen.[5]