UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, kurz „Frauenrechtskonvention“[2], englisch Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW), ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.[3]
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau | |
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Kurztitel: | Frauenrechtskonvention |
Titel (engl.): | Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women |
Datum: | 1. März 1980 |
Inkrafttreten: | 3. September 1981 |
Fundstelle: | Deutscher Text der CEDAW BGBl. Nr. 443/1982 |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Menschenrechte |
Unterzeichnung: | 99[1] |
Ratifikation: | 189[1] |
Deutschland: | 10. Juli 1985[1] |
Liechtenstein: | 22. Dezember 1995[1] |
Österreich: | 31. März 1982[1] |
Schweiz: | 27. März 1997[1] |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Diese Konvention wurde vor allem auf Initiative von Frauenorganisationen aus Afrika, Lateinamerika und Asien hin verabschiedet; viele von ihnen kamen aus Postkonfliktländern und hatten sich in anti-kolonialen Kämpfen formiert. Mit der Verabschiedung der CEDAW-Konvention bekundete die internationale Staatengemeinschaft ihren Willen, dem Motto der laufenden UN-Frauendekade (1975–1985) „Gleichheit, Entwicklung und Frieden“ in einer völkerrechtlich verbindlichen Erklärung Ausdruck zu verleihen.[4]
Bisher haben 189 Staaten[5] das Übereinkommen ratifiziert, darunter auch die Nicht-UN-Mitgliedsstaaten Cookinseln und Palästina. Nicht unterschrieben haben bzw. beigetreten sind der Vatikan, der Iran, Somalia, der Sudan, Niue und Tonga. Die USA und Palau haben unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.[1] Die große Zahl der Unterzeichner-Staaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine immense Zahl an Vorbehalten (reservations) gibt, somit nicht alle unterzeichneten Staaten sich zu allen Artikeln des Übereinkommens verpflichten.