Typengenehmigung (Bau)
Genehmigung für bauliche Anlagen, die in der selben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Typengenehmigungen sind als Verwaltungsvereinfachung für bauliche Anlagen gedacht, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen. In den Landesbauordnungen der meisten Bundesländer[2] war die Typengenehmigung früher enthalten. In einigen Bundesländern wurden sie sehr intensiv genutzt, so wurden z. B. in Schleswig-Holstein ca. 75.000 Typenbauten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. bis 1996 mit Typenplanung, Typenstatik und Typengenehmigung errichtet.[3] Typengenehmigungen anderer Bundesländer wurden (und werden) untereinander anerkannt.
Die Bedeutung der Typengenehmigung schwand, unter anderem aufgrund des nachlassenden Drucks auf den Wohnungsmärkten Anfang der 2000er Jahre und wurde zuletzt nur noch z. B. von Fertighaus- oder Windkraftanlagen-Herstellern verwendet. So wurde die Typengenehmigung nach und nach aus den Landesbauordnungen bei anstehenden Novellierungen entfernt.
Mit zunehmenden Bau- und Bauwerkskostensteigerungen[4] wurde das Interesse vereinfachter Zulassungsverfahren, insbesondere für Serielle Bauweisen oder Typenbauten für das Segment des Bezahlbaren Wohnraums in der Fachdiskussion wieder geweckt[5].