Trust (Recht)
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Ein Trust ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter Lebenden[1] oder für den Todesfall[2] geschaffene Rechtsbeziehung,[3] wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen Verwaltung eines Trustees unterstellt worden ist.[4]
Das Trustrecht regelt die Rechte und Pflichten der im Trust handelnden Personen. Die Definition, was ein Trust darstellt, ist naturgemäß schwierig, “Like an elephant, a trust is difficult to describe but easy to recognise.” (deutsch: „Wie ein Elefant ist ein Trust schwer zu beschreiben, aber einfach zu erkennen.“)[5]
Der Trust ist, wie er von Gerichten des Billigkeitsrechts (Equity) in den Ländern des Common Law entwickelt und mit einigen Änderungen in andere Länder übernommen wurde, ein einzigartiges Rechtsinstitut.[6]