Thüringer Verfassungsgerichtshof Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (kurz: ThürVerfGH) ist das Landesverfassungsgericht des FreistaatesThüringen. Sitz des Gerichts ist Weimar mit dem Standort Jenaer Straße 2a (Lage50.9820811.3351), die mündlichen Verhandlungen finden in der Gutenbergstraße 29a (Lage50.9742811.31486) statt.
Durch die Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 wurde ein Verfassungsgerichtshof vorgesehen. Der Thüringer Landtag verabschiedete das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG) am 28. Juni 1994 und bestimmte damit den Sitz des Verfassungsgerichtshofs in Weimar. Etwa ein Jahr später, am 13. September 1995, nahm er seine Arbeit auf.
Im März 2018 schied der Präsident des Verfassungsgerichtshof Manfred Aschke mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Amt aus. Allerdings konnten sich die Fraktionen im Thüringer Landtag nicht auf einen Nachfolger einigen. Dieser muss mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden.[1] Die Regierungsfraktionen favorisierten die Verfassungsrichterin Elke Heßelmann, die CDU-Fraktion den Verfassungsrichter Klaus-Dieter von der Weiden.[2] Somit versäumte der Landtag die fristgemäße Wahl nach §3 Abs. 3 S. 3 des ThürVerfGHG. Dadurch war der Posten des Präsidenten bis auf Weiteres unbesetzt und das Gericht nur noch vorübergehend beschlussfähig. Dass das Gericht nur noch vorübergehend beschlussfähig sein konnte, hatte das Gericht bereits während einer kurzen Vakanz 2010 festgestellt.[3] Während der Vakanz vertrat der CDU-Favorit Klaus-Dieter von der Weiden das Amt des Präsidenten.[4] Im Mai 2018 wurde bekannt, dass der CDU-Fraktionschef Mike Mohring den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Stefan Kaufmann als Kompromisskandidaten vorsehe. Allerdings bestand die Gefahr, dass vor der Sommerpause kein neuer Präsident gewählt werde und das Gericht dadurch seine Handlungsfähigkeit verliere.[5][6] Zuletzt entschied sich auch die Fraktion Die Linke Kaufmann zu unterstützen.[7] Der Wahlvorschlag wurde schließlich auch von Bündnis 90/Die Grünen und SPD unterstützt.[8] Mit dem Ausscheiden Kaufmanns wurde die Präsidentschaft abermals vakant, da nicht fristgemäß ein Nachfolger gewählt wurde.[9]
2021/2022 wiederholte sich die Vakanz und Klaus von der Weiden leitete erneut den Gerichtshof. Am 5. Mai 2022 wurde er vom Landtag zum Präsidenten gewählt.[10] Im Sommer 2022 änderte der Thüringer Gesetzgeber das Verfassungsgerichtshofgesetz und führte das Amt eines Vizepräsidenten des Gerichtshofes ein.[3] Als solcher wurde am 23. September 2022 Lars Schmidt gewählt.[11]
In Art. 79 und Art. 80 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die Stellung, Zusammensetzung sowie die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes geregelt. Diese Regelungen finden im Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGHG) nähere Ausgestaltung. Die Arbeitsweise des Gerichtshofes ist in der Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes (GO VerfGH) geregelt.
Der Präsident und die acht weiteren Mitglieder des Gerichts wurden bis 2014 vom Thüringer Landtag mit Zweidrittelmehrheit auf fünf Jahre gewählt. 2014 wurde die Amtszeit auf sieben Jahre erhöht, wobei nur noch eine Wiederwahl möglich ist. Somit wurde die maximale Amtszeit auf 14 Jahre verkürzt. Eine Übergangsregelung ermöglichte jedoch, dass Richter die bereits mehrmals zum Verfassungsrichter gewählt wurden, noch einmal zum Verfassungsrichter gewählt werden durften. Dies ermöglichte die Wiederwahl der Richter Manfred Baldus, Walter Bayer und Hartmut Schwan. Der Präsident und zwei weitere Mitglieder müssen Berufsrichter sein, drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Der Gerichtshof setzt sich überwiegend aus Juristen zusammen.
Sebastian von Ammon: Die Urteilsverfassungsbeschwerde zum Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.), Bd. 23 (2014), S. 181–185.
Hans-Joachim Bauer: Die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Parlamentsrecht (1996 bis 2003), in: Zehn Jahre Thüringer Landesverfassung (1993–2003), Wartburg-Verlag, Weimar 2003, S. 125–135.
Oliver W. Lembcke: Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: Werner Reutter (Hrsg.): Landesverfassungsgerichte. Entwicklung – Aufbau – Funktionen, Springer, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-16093-7, S. 389–420.
Julia Plattner: Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Eine Betrachtung zum Rechtsschutz vor und nach dem Erlaß des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) und in Thüringen, Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11221-0.
Werner Reutter: Richterinnen und Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof, in: LKV 2019, S. 496–501 (Digitalisat).
Hartmut Schwan: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof als „außerplanmäßige Revisionsinstanz“, in: ThürVBl., Bd. 21 (2012), S. 121–129.
Dietrich Stöffler: Die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Kommunalrecht, in: Zehn Jahre Thüringer Landesverfassung (1993–2003), Wartburg-Verlag, Weimar 2003, S. 107–123.
Klaus-Dieter von der Weiden: Funktionsunfähigkeit des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bei verzögerter Nachwahl eines altersbedingt ausgeschiedenen Mitglieds?, in: ThürVBl., Bd. 28 (2019), S. 209–214.