Telephon-Billet
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Telephon-Billets bzw. Fernsprechscheine wurden am 5. November 1883 im Königreich Bayern zuerst in München, später in einigen anderen Orten Bayerns, „zur Benützung einer öffentlichen Telephonstation auf die Dauer von 5 Minuten“ ausgegeben. In den vier Ecken befindet sich die Wertangabe, am Kopf der Ortsname über der Bezeichnung „Telephon-Anlage“. Der Entwurf war angelehnt an die Fahrkarten der Münchner Pferdetrambahn.[1] Sie galten für öffentliche Telefonsprechzellen und sind damit ein Vorläufer der Telefonkarten.
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Zur Abwicklung des Telefonverkehrs von öffentlichen Sprechstellen aus nutzte man im Deutschen Reich ab 1881 bis 1891 bereits andere Fernsprechscheine.[2][3] Beides waren Gebührenquittungen.[4]
Des Weiteren wurden ab 1891 bayerische Telephon-Billets mit Wertzeicheneindruck hergestellt. Der Wertzeicheneindruck (10, 25, 50 Pfennig bzw. eine Mark) war der vorausbezahlte Gegenwert. 20-Pf-Billets konnten nur in manchen Orten gekauft und verwendet werden, alle anderen waren unbeschränkt einsatzfähig.[5] 1901 kamen die letzten davon heraus. Diese Fernsprechscheine wurden 1908 außer Kurs gesetzt.[6]
Diese vorausbezahlten und nummerierten Telefongutscheine werden unter Sammlern als Ganzsachen behandelt und sind in den entsprechenden Katalogen verzeichnet. Ähnliche Ganzsachen gab es in Frankreich.
- Bayerischer Fernsprechschein, verwendet ab 1883
- Telephon-Billet zu 10 Pfennigen aus dem Jahr 1894
- Ein Bogen von 20 Pf Telephon-Billets
- Französisches Telephon-Billet von 1909