Standardisierte Bewertung
Verfahren zur Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Standardisierte Bewertung (vollständiger Name: Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr[1]) ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland.
Länder können – stellvertretend für ihre Gemeinden – für investive Vorhaben im Bereich der örtlichen ÖPNV-Infrastruktur nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) Zuschüsse beim Bund beantragen. Gemäß einer Vereinbarung des Bundesverkehrsministeriums mit den Verkehrsministerien der Länder muss dabei eine Standardisierte Bewertung erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 10 Millionen Euro übersteigen.[2] Förderfähig nach dem GVFG (§ 2) sind insbesondere Neu- und Ausbau von Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie Seilbahnsystemen, sowie Reaktivierung, Elektrifizierung und Kapazitätserhöhung von Schienenstrecken. Nachrangig und befristet sind auch die Grunderneuerung bestehender Anlagen und Stationsmaßnahmen förderfähig.
Die Bewertung soll zeigen, ob das Vorhaben gesamtwirtschaftlich vorteilhaft ist, der Nutzen also die Kosten übersteigt. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (§ 6), sowie der Bundes- und den Landeshaushaltsordnungen, welche angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fordern.
Der Bund stellt Kommunen im Rahmen des Förderprogramms eine Milliarde Euro, ab 2025 zwei Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung (§ 10), mit denen bis zu 75 Prozent, in manchen Fällen sogar 90 Prozent der Kosten gefördert werden (§ 4). Die hohe Förderung hat zur Folge, dass Gemeinden in der Regel keine Neu- oder Ausbaumaßnahmen im ÖPNV in Angriff nehmen, ohne eine Förderung sichergestellt zu haben. Die Standardisierte Bewertung ist dadurch de facto verpflichtend.