Stand der Technik
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Stand der Technik ist eine Technikklausel, die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet. Man versteht darunter den bekannten technischen Entwicklungsstand und die darauf basierenden technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten praktischen Ziels.
Der Stand der Technik, europäisch auch als best available techniques (beste verfügbare Technik – BVT) bezeichnet, steht nach der im Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Drei-Stufen-Theorie[1] bzw. der österreichischen Rechtspraxis[2] zwischen den bewährten anerkannten Regeln der Technik und dem weiter fortgeschrittenen Stand der Wissenschaft.[3]