Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt
Gericht mit Sitz in Basel Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt ist ein Gericht mit Sitz in Basel, das Klagen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts beurteilt. Es hat seine Tätigkeit im April 2002 aufgenommen.[1]
Es handelt sich dabei um das kantonale Versicherungsgericht gemäss dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.[2]
Das Sozialversicherungsgericht besteht aus drei Präsidien und fünfzehn Richtern. Die Präsidien werden von den Stimmberechtigten des Kantons nach dem Grundsatz des absoluten Mehrs (Majorzverfahren) gewählt. Die Wahl der fünfzehn Richter erfolgt durch den Grossen Rat.[3]
Die Präsidenten sitzen je einer Kammer vor. Die Kammern tagen grundsätzlich in einer Dreierbesetzung.
Das Gericht ist zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus allen Zweigen des Sozialversicherungsrechts sowie Klagen über privatrechtliche Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung. Gegen Urteile des Sozialversicherungsgerichts kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.[6] Das Sozialversicherungsgericht wird vom Appellationsgericht beaufsichtigt.[7]
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