Sicherheitsbehörde (Deutschland)
umgangssprachliche Bezeichnung für Behörden, die die öffentliche Sicherheit schützen sollen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Sicherheitsbehörde ist in Deutschland ein uneinheitlich benutzter Begriff. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort Sicherheitsbehörde für die Behörden verwendet, die öffentliche Sicherheit vor Gefahren schützen sollen. Sie wirken im Inland oder Ausland und sind sowohl repressiv (verfolgend) als auch präventiv (vorbeugend) tätig.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Sicherheitsbehörden auf Länder-, Bezirks- und Kreisebene usw.; Rolle der Polizeien
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Sicherheitsbehörden im Sprachgebrauch sind:
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI, präventiv)
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, präventiv)
- Polizei beim Deutschen Bundestag (BTPol, repressiv und präventiv)
- Bundespolizei (BPOL, repressiv und präventiv)
- Bundeskriminalamt (BKA, repressiv und präventiv)
- Zollkriminalamt (ZKA, im Bereich der Bundeszollverwaltung, als Teil der Generalzolldirektion, repressiv und präventiv)
- Bundesnachrichtendienst (BND, präventiv)
- Landesämter für Verfassungsschutz (LfV, präventiv) und entsprechende Dienststellen in den Ministerien (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein)
- Landespolizeien und Landeskriminalämter (LKA) (repressiv und präventiv)
- Militärischer Abschirmdienst (MAD, im Bereich der Bundeswehr, präventiv)
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, repressiv und präventiv)
Weitere sicherheitsrelevante Behörden nach dem Haushaltsgesetz sind: