Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz
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Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz ist ein politisches Entscheidungs- und Planungsinstrument des Bundes und der Länder, das eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglicht.[1]
Die Risikoanalyse ist zentraler Bestandteil des Risikomanagements im Bevölkerungsschutz der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat 2009 die Risikoanalyse im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, § 18 (ZSKG) gesetzlich verankert: Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse nach Satz 1 ab 2010 jährlich.[2]
Mit der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeiteten Methode der Risikoanalyse können im deutschen System des Bevölkerungsschutzes erstmals Risiken strukturiert erfasst und miteinander verglichen werden. Bislang fehlte bei der Bestimmung der Risiken die Ermittlung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, welche erst belastbare Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements schaffen.