Rezess
historischer Rechtsbegriff für einen Vergleich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel beschreibt den rechtlichen Begriff, für den Begriff aus der Anatomie → siehe Recessus.
Rezess (früher auch Receß, Rezeß von lat. recedere = auseinandergehen, zurückweichen, lat. recessus = Rücktritt) ist ein obsoleter Ausdruck für einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich.
In der Zerspanungstechnik versteht man unter einem Rezess einen Ansatz oder Absatz an einem Werkstück.[1]