Vorgang des neuerlichen Erstellens oder Nachvollziehens von etwas mehr oder weniger nicht mehr Existierendem oder Unbekanntem Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel behandelt den Begriff im allgemeinen Sinne des Wiederherstellens oder Nachvollziehens. Spezielle Bedeutungen des Begriffes für einzelne Fachgebiete sind unter Rekonstruktion (Begriffsklärung) aufgeführt.
Rekonstruktion ist der Vorgang des neuerlichen Erstellens oder Nachvollziehens von etwas mehr oder weniger nicht mehr Existierendem oder Unbekanntem, beispielsweise eines verloren gegangenen Werkes der Musik, Literatur oder Kunst, eines zerstörten Gebäudes, eines Tathergangs oder eines Datenbestandes. Der Begriff Rekonstruktion bezeichnet sowohl den Vorgang als auch dessen Ergebnis.
Beim Rekonstruieren ist es unabdingbar, sich an erhaltenen Fragmenten, Quellen oder auch nur Indizien zu orientieren. Unabhängig von Menge und Qualität der Annahmen hat eine Rekonstruktion immer hypothetischen Charakter.
Abweichend von dieser allgemein gültigen Definition wurde der Begriff im Sprachgebrauch in der DDR auch für „Ersatz“ oder „Erneuerung“ und „Modernisierung“ im Sinne von Sanierung verwendet[1], siehe dazu auch Reko-Lokomotive.
Gemmologie: Mit einem Klebemittel (meist Kunstharz) zusammengesetzte Schleifabfälle und kleinere Bruchstücke von Schmucksteinen.
Rekonstruktion von Musik; Beispiel: Der „Schwanengesang“ von Heinrich Schütz, wo zwei von acht Stimmen ergänzt werden mussten, was aber aufgrund musikalischer Regeln mit einiger, wenn auch nicht letzter Zuverlässigkeit gelang.
Rekonstruktion eines Tathergangs, zum Beispiel vor Gericht
Rekonstruktion von Gesichtern (Gesichtsweichteilrekonstruktion) oder der Körpergestalt in der Kriminologie, aber auch in der Anthropologie
Rekonstruktive Methoden der Medizin zur Wiederherstellung von Körperteilen in Funktion oder Aussehen, als Fachdisziplin die Prothetik (etwa Rekonstruktive Implantologie der Zahnheilkunde, Plastische Chirurgie, und anderes)
Rekonstruktion als Übungsmethode im Hochschulunterricht, u.a. zur Examensvorbereitung, zum Beispiel Gliederungs-, Tabellen- und Textrekonstruktion (Umwandeln von bewusst unlogisch umgestellten Gliederungen, von unvollständigen, zum Teil geschwärzten Tabellen oder von Texten mit Leerstellen in die richtige bzw. in eine sinnvolle Version)[2]
In der Datenverarbeitung ist Rekonstruktion die Wiederherstellung durch die Signalübertragung oder durch Altersschäden in der Archivierung verlorengegangener Daten. Dazu wurden redundante Datensicherungstrategien verwendet.