Reichskammergerichtsbote
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Ein Reichskammergerichtsbote, oder kurz Kammerbote, war ein vereidigter Bote, der vom Reichskammergericht ausgehende Ladungen, Mandate oder sonstige Gerichtsbriefe zustellte. Diese Zustellung wurde Verkündung genannt. Bei Wahrnehmung ihres Amtes genossen sie, ausgewiesen durch ein Metallschild mit dem Bild und dem Wappen des Kaisers, der sogenannte Büchse[1], überall im Reich freies Geleit und Sicherheit.