Reichsflaggengesetz
auf dem Reichsparteitag 1935 verabschiedetes Gesetz / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1145) war eines der drei Gesetze, die der Reichstag auf dem Nürnberger „Reichsparteitag der Freiheit“ verabschiedete. Zeitgenössisch wurde es nicht unter den Nürnberger Gesetzen subsumiert;[1] unter diesem Sammelbegriff verstanden die Nationalsozialisten das antisemitische Reichsbürgergesetz und das rassistische „Blutschutzgesetz“. Letzteres untersagte Juden auch das Zeigen der Hakenkreuzflagge.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Reichsflaggengesetz |
Art: | Staatsrecht |
Geltungsbereich: | Deutsches Reich |
Rechtsmaterie: | Flaggen- und Wappenrecht |
Erlassen am: | 15. September 1935 |
Inkrafttreten am: | 17. September 1935 |
Außerkrafttreten: | 20. September 1945 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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