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leitender Redakteur Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Chefredakteur (früher auch Hauptschriftleiter; in der Schweiz Chefredaktor) ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“; diese Bezeichnung drückt in der Regel die Leitung eines Ressort bzw. einer Fachredaktion aus. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur.
Zwischenzeitlich hatten Onlineredaktionen von Tageszeitungen und Zeitschriften häufig selbstständig agierende Chefredakteure. Mit der Zusammenlegung von Print- und Online-Redaktionen geht der Trend allerdings zur medienunabhängigen Leitung der Gesamtredaktion unter einer Person.
Der Chefredakteur leitet und entwickelt die Redaktionsarbeit und setzt die publizistische Leitlinie im Sinne des Verlegers oder Herausgebers um. Er legt die politische Leitlinie der publizistischen Einheit gelegentlich mit fest. Im Gegensatz dazu führt der Redaktionsleiter die Redaktion im Tagesgeschehen organisatorisch;[1]. Der Chefredakteur kann zugleich noch die Leitung und Redaktion eines Ressorts innehaben. Bei einigen Zeitungen oder Zeitschriften sind die Herausgeber zugleich die Chefredakteure (wie bei der FAZ) oder es gibt eine mehrköpfige Chefredaktion. Beispiele dafür sind etwa die 1970er Jahre bei der Süddeutschen Zeitung, die Leitung des Focus durch Franziska Reich und Georg Meck oder die Leitung des stern durch Florian Gless und Anna-Beeke Gretemeier. Einige wenige überregionale Medien wie die schweizerische Wochenzeitung haben keinen Chefredakteur.
Neben seinen journalistischen Aufgaben hat der Chefredakteur zusätzlich die Artikel der ihm unterstellten Redakteure zu prüfen und ihnen Aufträge für Artikel zu geben. Er ist somit für die journalistische Koordination, die Organisation, die Führung und die Kontrolle der Redaktion zuständig und verantwortlich. Zusätzlich obliegt ihm die Repräsentation der Zeitung/Zeitschrift in der Öffentlichkeit. Soweit der Chefredakteur verantwortlich im Sinne des Presserechts ist, trifft ihn rechtlich die Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel der Zeitung. Um den Chefredakteur von Haftungsfragen freizustellen, wurde zuweilen ein sogenannter Sitzredakteur bestellt.
Der Chefredakteur ist zudem in vielen Redaktionen ein wichtiger Repräsentant der Redaktion und vertritt die Redaktion beispielsweise bei Podiumsdiskussionen, Talkshows, Vorträgen oder Interviews.
In der neueren Vergangenheit gehören Chefredakteure zudem häufiger auch der Geschäftsführung des Mediums an. Beispiele dafür sind Julian Reichelt bei Bild, Florian Harms bei t-online.de, Ulf Poschardt bei der Welt oder Romanus Otte und Jakob Wais bei Business Insider. An diesem Modell gab es in der Vergangenheit Kritik, da ein Chefredakteur die Interessen der Redaktion gegenüber der Geschäftsführung vertreten müsse.[2]
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