Private Arbeitsvermittlung
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Als private Arbeitsvermittlung (PAV) wird die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.
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Seit 2002 fördert die Bundesagentur für Arbeit die private Arbeitsvermittlung als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vermittlung durch Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines (VGS) bzw. eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS)[1] an Arbeitslose, um eine zuvor arbeitslose Person aus dem Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu führen.