Portabilität
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Die Portabilität (aus dem Lateinischen für „Übertragung“), auch Portierbarkeit genannt, steht für:
- den Grad der Plattformunabhängigkeit eines Computerprogramms, nicht zu verwechseln mit Portabler Software
- Portabilität (betriebliche Altersversorgung), die Übertragbarkeit der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel
- Portabilität (Krankenversicherung), Versicherungsübertragbarkeit
- Übertragbarkeit von Rechtsobjekten
Siehe auch:
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