Übertragbarkeit
(technische) Möglichkeit oder die Berechtigung zur Übernahme oder Benutzung einer Sache / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel beschreibt die Übertragbarkeit als technischen und rechtlichen Sachverhalt. Für die Übertragbarkeit von Krankheiten siehe Infektion.
Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.