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deutscher Kirchenrechtslehrer und Politiker, MdR (1835–1898) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Paul Hinschius (* 25. Dezember 1835 in Berlin; † 13. Dezember 1898 ebenda) war ein preußischer Jurist, Kirchenrechtslehrer und Politiker. Er gilt als einer der wichtigsten Vertreter der Historischen Schule des Kirchenrechts.
Paul Hinschius studierte in Berlin und in Heidelberg und promovierte bei Emil Ludwig Richter. Als Assessor war er beim Kammergericht beschäftigt, 1859 gleichzeitig in der juristischen Fakultät seiner Vaterstadt, wo er sich im selben Jahr auch habilitierte. 1863 zum außerordentlichen Professor nach Halle berufen, kehrte er in gleicher Eigenschaft 1865 nach Berlin zurück, folgte aber 1868 einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Kiel, die er von 1871 bis 1872 im preußischen Herrenhaus vertrat.
Auf der Provinzialsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche der Provinz Schleswig-Holstein in Rendsburg (1871) war er als gewähltes Mitglied einer der Führer der kirchlich freisinnigen Partei. 1872 ging er als ordentlicher Professor des Kirchenrechts wieder nach Berlin, wo er seitdem Vorlesungen über Kirchenrecht, preußisches Zivilrecht und Zivilprozess hielt. Er nahm hier an den Konferenzen des preußischen Kultusministeriums zur Vorbereitung der Kirchengesetze teil. In demselben Jahr in den deutschen Reichstag gewählt, hielt er sich zur nationalliberalen Fraktion.
Auf einer größeren wissenschaftlichen Reise durch Italien, Spanien, Frankreich, England, Schottland, Irland, Holland und Belgien in den Jahren 1860 und 1861 sammelte er das Material zu seiner kritischen Ausgabe der pseudoisidorischen Dekretalen. Sein umfassendstes Werk ist das in sechs Bänden erschienene Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland.
Auch seine übrigen Schriften widmen sich vorwiegend rechtshistorischen, kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Fragen, insbesondere dem Verhältnis von Kirche und (preußischem) Staat, der Zivilehe und dem Ersten Vaticanum. Vieler dieser Publikationen spielten im sogenannten Kulturkampf eine Rolle.
Mit seinem Vater Franz Hinschius, Justizrat und Rechtsanwalt zu Berlin (* 28. März 1810; † 3. Dezember 1877), gab er 1862 bis 1866 die Preußische Anwaltszeitung und als Fortsetzung 1867 bis 1871 die Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen heraus, welch letztere von Jakob Friedrich Behrend fortgeführt wurde.
Außerdem bearbeitete er in Franz von Holtzendorffs Encyklopädie der Rechtswissenschaft das Kirchenrecht und lieferte auch für dessen Rechtslexikon viele Artikel.
In Heinrich Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart schrieb er die Monographie Staat und Kirche (Freiburg i. Br. 1883).
Paul Hinschius starb, weniger als zwei Wochen vor seinem 63. Geburtstag, Mitte Dezember 1898 in Berlin und wurde auf dem Alten Zwölf-Apostel-Kirchhof in Schöneberg bei Berlin beigesetzt. Das Grab ist nicht erhalten.[1]
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