Ortskraft
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Eine Ortskraft ist ein Mitarbeiter einer staatlichen oder privaten Einrichtung des Inlandes, der im Ausland zur Tätigkeit in diesem Land eingestellt worden ist. Es handelt sich in diesen Fällen daher nicht um eine Entsendung.[1]
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.