Obiter dictum
Begriff aus dem Rechtswesen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Obiter Dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die nicht die gefällte Entscheidung trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Den Gegensatz zum Obiter Dictum bildet die ratio decidendi.