Mutschierung
Mutschierung (von Mittelhochdeutsch muotscharunge „Teilung“), nennt man, wenn in einer unteilbaren Provinz oder Herrschaft ein Fürst abwechslungsweise mit einem anderen Fürsten die Regierung führt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Mutschierung (von Mittelhochdeutsch muotscharunge „Teilung“[1]) nennt man, wenn in einer unteilbaren Provinz oder Herrschaft ein Fürst abwechslungsweise mit einem anderen Fürsten die Regierung führt.[2]
Bei Johann August von Hellfeld (1760), zitiert im Deutschen Rechtswörterbuch (1760), heißt es wörtlich:
„mutschierung wird genennet wenn in einer untheilbaren provinz oder herrschaft ein fürst um den anderen abwechslungsweise die Regierung führet.“[3]
In Meyers Konversations-Lexikon von 1888/1908 ist Mutschierung näher erläutert:
Darin heißt es, dass bei Lehns- und Stammgütern von den Mitbesitzern die Nutzungen geteilt werden, während das Eigentum unteilbar bleibt. Auf die Regierungsnachfolge wurde dieses System zuweilen angewendet, solange die Primogeniturordnung nicht eingeführt war.[4][5]
Lt. Duden von 1930 ist der Begriff Mutschierung in zusammengefasster Form die „Teilung der Nutznießung von gemeinschaftlichen Stammgütern“.[6]