Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
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Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, im entsprechenden Kontext auch kurz Unionsliste genannt, wurde von der Europäischen Kommission am 13. Juli 2016 zum ersten Mal veröffentlicht. Sie enthielt in dieser Fassung 37 Tier- und Pflanzenarten, die aus anderen Kontinenten absichtlich oder unabsichtlich in das damalige Gebiet der EU eingeführt wurden und sich mit erheblich nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt in der freien Natur verbreitet haben (Schwarze Liste). Es können auch Arten in die Liste aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der Europäischen Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Ansiedlung befinden und höchstwahrscheinlich durch ihre Ausbreitung stark negative Folgen haben würden. Sie gelten als Bedrohung für die Erhaltung der europäischen Ökosysteme und für die Artenvielfalt.[1] Die Liste wurde 2017 um zwölf,[2] 2019 um 17 Arten,[3] sowie 2022 um 22 Arten[4] erweitert, sodass die Unionsliste 88 invasive Arten umfasst.
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 | |
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Titel: | Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Grundlage: | AEUV Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, insbesondere Artikel 4 Absatz 1 |
Datum des Rechtsakts: | 13. Juli 2016 |
Veröffentlichungsdatum: | 14. Juli 2016 |
Inkrafttreten: | 3. August 2016 |
Anzuwenden ab: | 3. August 2016 |
Fundstelle: | ABl. L 189 vom 14. Juli 2016, S. 4–8 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |