Liste der Kakteenarten im Anhang I des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens
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Die Liste der Kakteenarten im Anhang I des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens enthält alle Arten und Unterarten aus der Pflanzenfamilie der Kakteengewächse, die im Anhang I des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens aufgeführt sind. In der seit 22. Mai 2009 geltenden Fassung des Anhang I sind etwa 100 Arten und Unterarten der Kakteengewächse enthalten.[1]
Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens am 1. Juli 1975 wurden alle Kakteenarten im Anhang II des Abkommens geführt. Diese Arten werden als möglicherweise von einem übermäßigen Handel in ihrer Existenz bedroht angesehen. Nur die Arten der Gattungen Pereskia, Quiabentia[2] und Pereskiopsis[3] sind gegenwärtig nicht durch das Abkommen geschützt.
Darüber hinaus sind viele Arten – darunter alle Arten der Gattungen Ariocarpus, Discocactus, Pelecyphora, Strombocactus, Turbinicarpus und Uebelmannia – durch die Aufnahme in den Anhang I zusätzlich geschützt. Von diesen Arten wird angenommen, dass der internationale Handel mit ihnen den Fortbestand dieser Arten ernstlich gefährdet. Der Handel mit ihnen ist daher zwischen den Mitgliedsstaaten des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen weitgehend untersagt und bedarf der Genehmigung.