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Lichtarchitektur
Architektonisches Konzept / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Begriff Lichtarchitektur wurde ab 1926 von dem Elektroingenieur Joachim Teichmüller bekannt gemacht und als Gebiet der Architektur und Beleuchtungstechnik fachlich geprägt. Er definierte ihn als eine Architektur, die „selbst lichtspezifische Wirkungen hervorbringt und diese genauso benützt wie irgendwelche anderen architektonischen Elemente“.[1] Schon 1906 hatte Schriftsteller Paul Scheerbart dieses Wort in seiner Dichtung Münchhausen und Clarissa verwandt.[2]
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Teichmüller erläuterte den Begriff in dem Aufsatz Lichtarchitektur, der 1927 erschien.[3] Ferner verwendete er ihn bei einer Ausstellung des Lichttechnischen Instituts (LTI) an der Technischen Hochschule Karlsruhe. Auf der „Lichttechnischen Ausstellung“ im Rahmen der Ausstellung GeSoLei in Düsseldorf wurde der Begriff 1926 erstmals „mit großen Lettern an eine Wand geschrieben“.[4]