Landtagswahl in Hessen 1946
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Die Wahlen zum 1. Hessischen Landtag fanden am 1. Dezember 1946 statt. Zugleich wurden zwei Volksabstimmungen (obligatorische Referenden) zur Annahme der Landesverfassung und der Aufnahme des sog. „Sozialisierungsartikel 41“ in diese durchgeführt.
Gewinne und Verluste