Landschaft (Landstände)
Gesamtheit der Landstände in einem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die politische Institution in der Ständeordnung; zu anderen Bedeutungen siehe Landschaft (Begriffsklärung).
Landschaft bedeutet im historischen und ursprünglichen Zusammenhang die Gesamtheit der Landstände in einem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung. Teilweise wurden auch nur die Städte als Teil der Landstände als Landschaft bezeichnet.[1]