Landesärztekammer Hessen
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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung. Sie überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen Ärzteschaft und bietet als Dienstleister Beratung, Information und Hilfe.[7] Die Aufgaben werden unter anderem durch § 5 Abs. 1 des Hessischen Heilberufsgesetz definiert. Rechtsaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
Schnelle Fakten Kammer, Organisationsform ...
Landesärztekammer Hessen | |
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Kammer | |
Organisationsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründungsjahr | 1956[1] |
Sitz | Frankfurt am Main |
Homepage | www.laekh.de |
Präsident | Edgar Pinkowski[2] |
Mitglieder | |
Zugehörige | 39.751 (Stand: 01.07.2023)[3] |
Vollversammlung | 80[4] |
Präsidium | 1 Präsident, 1 Vizepräsidentin, 11 Beisitzer |
Wahlbeteiligung | 41,39 % (2023)[5] |
Kennzahlen | |
Geschäftsführeranzahl | 3[6] |
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