Landesmedienanstalt
Medienanstalt in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Entsprechend der grundgesetzlich verankerten Rundfunkzuständigkeit der Länder hat jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt errichtet. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben davon abweichend per Staatsvertrag gemeinsame Landesmedienanstalten vereinbart.
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Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehört vor allem die Überwachung der privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter (Näheres unter Aufgaben). Die allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – liegt jedenfalls insoweit bei den Landesmedienanstalten, als es um die Überwachung der Einhaltungen der Vorschriften des Medienstaatsvertrags (MStV) geht. Die Landesmedienanstalten sind auch für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zuständig.