Körperschaftswald
Wald im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bei einem Körperschaftswald handelt es sich um Wald im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald, Gemeindewald oder auch als Interessentenforst[1] bezeichnet), öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Zweckverbänden oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt).