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Historische Kreise im Königreich Bayern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Historischen Kreise im Königreich Bayern waren Verwaltungseinheiten, die 1808 im Rahmen einer grundlegenden Neuorganisation des Königreichs Bayern geschaffen wurden. Deren Zahl und geografische Ausdehnung wurden in der Folgezeit mehrfach verändert. Die Bezeichnung Kreis wurde noch bis 1935 auch im Freistaat Bayern verwendet. Sie ist eine im Alltagsgebrauch nicht mehr verwendete Bezeichnung für die heutigen Bezirke, obgleich in der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 – der ursprünglichen Tradition geschuldet – noch von Kreisen die Rede ist.
Im Jahr 1808 wurde die Verwaltung Bayerns grundlegend neu geordnet.[1][2] Diese Verwaltungsreform ging auf die Vorstellungen von Maximilian von Montgelas zurück, der damals der leitende Minister des Königreichs war.[3] Die Verwaltungsreform umfasste die bisherigen Zentralinstanzen ebenso wie die mittlere und die untere Verwaltungsebene. Auf der mittleren Verwaltungsebene kam es dabei zu einem radikalen Bruch mit den historisch gewachsenen Territorialeinheiten, wie beispielsweise dem Herzogtum Pfalz-Neuburg oder der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Die vormaligen Einheiten wurden dabei ohne Ausnahme aufgelöst und alle regionalen Privilegien aufgehoben, wie etwa das Landlibell, durch das die Bevölkerung Tirols von der Wehrpflicht befreit gewesen war. Anstatt der bisherigen Gebiets- und Verwaltungseinheiten wurden nun fünfzehn administrative Kreise geschaffen, deren räumlicher Zuschnitt ausschließlich nach statistischen Gegebenheiten und Gesichtspunkten erfolgte und die nach Flüssen benannt waren und deshalb auch als Flusskreise bezeichnet wurden. Dies geschah nach dem Vorbild der französischen Départements und wurde durch eine Verordnung zur Territorial-Einteilung des Königreichs Bayern vom 21. Juni 1808 bestimmt. Die Zahl der Kreise und teilweise auch deren Umfang änderten sich infolge territorialer Umwälzungen und mehrere Gebietstauschaktionen noch einige Male, 1810 waren es noch neun und 1817 schließlich nur noch acht Kreise.[4]
Die im Jahr 1808 geschaffenen Kreise waren:[5]
Durch die Teilnahme am Fünften Koalitionskrieg und dem darauf folgenden Frieden von Schönbrunn konnte das Königreich Bayern seinen territorialen Besitzstand nochmals vergrößern und arrondieren. Allerdings musste es auch einige Gebiete wieder abtreten, darunter vor allem den südlichsten Teil Tirols bis nördlich von Bozen. Infolge dieser Änderungen bestanden ab 1810 noch neun Kreise:
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Nach dem Wiener Kongress und der damit verbundenen Rückgabe großer Gebietsteile an das Kaisertum Österreich gab es schließlich noch acht Kreise. 1837 ließ der romantisch bewegte König Ludwig I. das französische Benennungssystem der bayerischen Kreise nach Flussnamen durch historisierende Bezeichnungen ersetzen, die die Geschichte der bayerischen Landesteile widerspiegeln sollten:
Von 1852 bis 1919 gab es in Bayern acht Kreisgemeinden mit dem Landrat als gewähltem Selbstverwaltungsorgan (nicht zu verwechseln mit dem späteren gleichnamigen Leiter der Landkreisverwaltung, vgl. Landrat). Der von 1828 an bestehende Landrat wurde aus gewählten und ernannten Grundbesitzern und Gewerbetreibenden zusammengesetzt und war nur beratend tätig.[6] Die Kreise blieben auch nach der Entstehung des Freistaats Bayern grundsätzlich bestehen. Von 1919 bis 1935 diente dabei der Kreistag als gewähltes politisches Vertretungsgremium. Zum 1. April 1932 wurden die Kreise Niederbayern und Oberpfalz und Regensburg im Rahmen eines Programms zur Staatsvereinfachung zum Kreis Niederbayern und Oberpfalz mit dem Sitz in Regensburg zusammengelegt.[7]
Von 1935 bis 1945 lauteten die Bezeichnungen für die Kreise und Kreistage Bezirksverband und Bezirksverbandstag. Endgültig unübersichtlich wurde es, als Ende November 1938 die bayerischen Bezirksämter (nach heutiger Lesart also die Landkreise) nach § 1 Abs. 3 der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs (RGBl. I S. 1675) mit Wirkung vom 1. Januar 1939 die einheitliche Bezeichnung „Landkreis“ erhielten.
Die seit 1946 verwendete Benennung für die dritte politische Ebene ist die heutzutage uneingeschränkt eingebürgerte Bezeichnung Bezirk bzw. Regierungsbezirk, obwohl in der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 – der ursprünglichen Tradition geschuldet – noch von Kreisen die Rede ist. Alle bayerischen Gesetze und Verordnungen nach 1946 sprechen von Bezirken statt von Kreisen. Der Begriff Kreis wird heute in der Regel, wie überall sonst in Deutschland, auf die Landkreise bezogen.
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