Das kleine ostpreußische Gutsdorf Nettienen[2] erfuhr als Lethowis im Jahre 1273 seine erste urkundliche Erwähnung. Im Jahre 1874 wurde der Ort in den neu errichteten AmtsbezirkGeorgenburg[3] (heute russisch: Majowka) im Kreis Insterburg und Regierungsbezirk Gumbinnen der preußischenProvinz Ostpreußen eingegliedert. Im Jahre 1910 wurden in Nettienen 210 Einwohner gezählt[4]. Am 30. September 1928 verlor der Gutsbezirk Nettienen seine Selbständigkeit und ging als Ortsteil in der Landgemeinde Leipeningken, die danach in „Georgental“ umbenannt wurde, auf.
Im Jahre 1945 kam Nettienen mit dem nördlichen Ostpreußen zur Sowjetunion. 1947 erhielt der Ort die russische Bezeichnung Krasnaja Gorka und wurde gleichzeitig dem Dorfsowjet Gremjatschski selski Sowet im Rajon Tschernjachowsk zugeordnet. Seit 1954 gehörte Krasnaja Gorka zum Majowski selski sowjet. 1997 kam der Ort zum Dorfbezirk Kamenski selski okrug. Von 2008 bis 2015 gehörte Krasnaja Gorka zur Landgemeinde Kamenskoje selskoje posselenije und seither zum Stadtkreis Tschernjachowsk.
Der heute noch in Krasnaja Gorka als Ruine zu sehende Bismarckturm (russischБашня Бисмарка- Baschnja Bismarka[6]) stammt aus dem Jahre 1913[7] und wurde aus Findlingen und Ziegelsteinen errichtet. In quadratischer Grundform von sechs Metern mal sechs Metern erhebt sich der Turm in eine Höhe von 15 Meter. Sein Standort ist ein 33 Meter hoher Hügel. Der obere Teil des Turmes stürzte im Juli 2018 ein.
Таблица 1.10 «Численность населения городских округов, муниципальных районов, муниципальных округов, городских и сельских поселений, городских населенных пунктов, сельских населенных пунктов» Программы итогов Всероссийской переписи населения 2020 года, утвержденной приказом Росстата от 28 декабря 2021г. № 963, с данными о численности постоянного населения каждого населенного пункта Калининградской области. (Tabelle 1.10 „Bevölkerungsanzahl der Stadtkreise, munizipalen Rajons, Munizipalkreise, städtischen und ländlichen Siedlungen [insgesamt], städtischen Orte, ländlichen Orte“ der Ergebnisse der Allrussischen Volkszählung von 2020 [vollzogen am 1. Oktober 2021], genehmigt durch die Verordnung von Rosstat vom 28. Dezember 2021, Nr. 963, mit Angaben zur Zahl der Wohnbevölkerung jedes Ortes der Oblast Kaliningrad.)