Konzernrecht (Deutschland)
Teil des Gesellschaftsrechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Konzernrecht (Deutschland)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Das Konzernrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen von Konzernen.
Der Konzernbegriff ist zum einen von kartellrechtlicher Relevanz: Das sogenannte Konzernprivileg, also das Privileg der am Konzern beteiligten Konzernunternehmen, führt dazu, dass an sich vom Kartellverbot umfasste Verhaltensweisen keinen Verstoß gegen deutsches oder EG-Kartellrecht darstellen. Zum anderen ist der Konzernbegriff im Kreditwesengesetz bei der Bildung von Kreditnehmereinheiten und damit insbesondere bei den Großkrediten von herausragender Bedeutung.